Häufige Fragen

Wo kann ich die Meldungen der Online-Beteiligung sehen?
Die eingegebenen Meldungen sind auf einer Übersichtskarte sichtbar.

 

Wie geht es nach der Online-Beteiligung weiter?
Auf Basis der Befahrung und Begehung sowie der in der Online-Beteiligung eingegangenen Meldungen werden Maßnahmenvorschläge entwickelt,
die die Situation des Rad- und Fußverkehrs verbessern. 
Die Planungen können in der zweiten Online-Beteiligung kommentiert und bewertet werden. 

 

Wer sind die die Projektbeteiligten?
Neben dem Gemeindeverwaltung und dem Planungsbüro wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.
In dem projektbegleitende Arbeitskreis wird das Vorgehen diskutiert und ggf. angepasst.
Die Mitglieder werden in Kürze von der Gemeindeverwaltung Flieden bekanntgegeben.
Zusätzlich findet eine zweistufige Online-Beteiligung statt. 

 

Wo kann ich Neuigkeiten erfahren?
Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden, um regelmäßig Aktuelles aus dem Projekt zu erfahren. Neuigkeiten finden sich auch auf der Startseite.

 

Wie werde ich über die Ergebnisse informiert?
Die wesentlichen Ergebnisse werden anschaulich als Broschüre aufbereitet.
Nach Projektabschluss wird das Konzept zusätzlich zum Download bereit stehen. 

 

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die jeweiligen Baulastträger verantwortlich.
An Landesstraßen ist das Land Hessen zuständig, an Kreisstraßen der Landkreis Fulda und an Gemeindestraßen die Gemeinde Flieden.
Je nach Maßnahme sind Planungs- und Genehmigungsverfahren notwendig, die teilweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. 

 

Wie wird die Erstellung des Rad- und Fußverkehrskonzepts finanziert?
Das Projekt wird durch Mittel der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität finanziell unterstützt.
Das Land Hessen trägt den Großteil der Kosten, die Gemeinde Flieden trägt einen kleineren Anteil.

 

Gibt es Förderungen für die Umsetzung von Maßnahmen?
Für die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen gibt es verschiedenen finanzielle Fördermöglichkeiten. Die Förderquoten belaufen sich  oftmals auf 70 bis 80 Prozent.
Den verbleibenden Eigenanteil der Kommunen wird zur Hälfte vom Landkreis Fulda übernommen. 

 

Hat der Landkreis Fulda nicht schon ein Radverkehrskonzept?
Der Landkreis Fulda hat im Jahr 2020 ein Radverkehrskonzept erstellen lassen.
Die bestehenden Planungen werden berücksichtigt und das Zielnetz des Radverkehrs wird weiter verdichtet.
Zusätzlich werden Aspekte des Fußverkehrs betrachtet. Mehr Informati
onen zum Radverkerskonzept des Landkreises Fulda finden Sie hier.

 

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