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8 Kommentare
Kein Bio-Biker wird diese steile Auf- und Abfahrt verwenden, das sind ja fast 50 Höhenmeter.
Kurz vor dem Tunnel Richtung Schweben eine scharfe Linkskurve, wer zu schnell ist, landet im Wasser. Hohes Unfallrisiko.
Aus meiner Sicht eindeutige Verschwendung von Steuergeldern.
Beleuchtung ist schädlich für dort lebende Fledermäuse. sie vertreibt die Tiere dort und ist ein erheblicher Eingriff und eine Störung der geschützten Tiere. Es sollte artenschutzrechtlich gegen eine Beleuchtung entschieden werden. wer als Radfahrer dadurch fahren möchte, soll selbst Licht am Fahrrad haben. Deshalb die Tiere dort zu stören ist ein schwerer Eingriff in den Artenschutz und unverhältnismäßig. Das Gewässer in dem Tunnel würde mit beleuchtet werden, was sich negativ auf die Wasserlebewesen auswirkt. Lichtimmissionen sollen vermieden und reduziert werden laut BImSchG, BNatSchG, HeNatG und dem Entwurf der Nationalen Biodiversitätsstrategie sowie der EU Wiederherstellungsverordung.
Die Beleuchtung ist außerdem vor allem schädlich für Insekten, welche dort am Wasser und in der Nähe der Vegetation und Grünflächen in hoher Zahl vorhanden sind.
Der gesamte Weg wäre trotz Beleuchtung gefährlich aufgrund der Kurven in Verbindung mit Steigung und Gefälle. Die meisten Radfahrer benutzen die Straße wie gewohnt, wo kein erhöhtes Unfallrisiko besteht im Gegensatz zum „Radweg“. Das trifft erst recht im Dunkeln / bei Nacht zu. Auch deshalb ist es nicht sinnvoll, die Unterführung zu beleuchten.
Nach meiner Information hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda (UNB) Fulda eine Beleuchtung des Radwegeabschnittes (Tunnel unter der DB- und A66-Strecke) nicht befürwortet, sondern zur Sicherheit Fahrbahnbegrenzungsreflektoren für ausreichend erachtet. Diese Info liegt der Gemeinde Flieden vor, somit auch zur Einsicht allen politischen Gremien, die dies respektieren sollten. Dieser Auffassung ist meines Wissens auch das Bauamt der Gemeinde Flieden und deshalb sollte dies letztendlich so umgesetzt werden, auch um Steuergelder durch Installation und dauerhafte Wartung der Lampen einzusparen. „Keine Lampen im Tunnelbereich“ auch unter dem Aspekt, dass sich die Anzahl der Nutzer in Grenzen halten wird, nachdem sie das erstemal (in der „Testphase“, bei Neuabschnitten ist das anfangs oft der Fall…) diesen nicht optimalen Streckenabschnitt befahren haben. Erhebliche Unfallgefahr geht dort meines Erachtens das Jahr über eher von Schmutz und/oder Laub auf dem unmittelbaren Fahrweg (ab der Kläranlage bis zur Ausfahrt und darüber hinaus zur Schwebener Seite) aus und auch, jedenfalls nach Hochwassern dort, auch von sandigem Untergrund auf der Fahrbahn durch partiell und temporär aufgeschwemmtes Material (meist sandigen Ursprungs) von der dort parallel fließenden Fliede. Frage deshalb an die Verantwortlichen: Wurden diese Unfallrisiken bei der Planung bedacht, oder ging man davon aus, dass sich das allgemeine Unfallrisiko im Alltag nicht generell ausschließen lässt und jede/r für seine Sicherheit im Straßenverkehr, somit auch auf einem Radweg selbst verantwortlich ist!?; das würde dann auch für das Licht dort gelten, das da nicht reingehört!
Die Gründe für kein LIcht in diesem Abschnitt sind vielfältig und beispielhaft, aber nicht unwesentlich in der Beurteilung sei auch erwähnt, dass in diesem Bereich, entlang des Gewässers und in den Nischen der dortigen Baukonstruktionen nachtaktive und lichtempfindliche Tierarten leben, die von künstlichem Licht in ihrem Umfeld und Lebensraum massiv gestört würden. Das Auge kann sich auch nicht, sollte dort Licht installiert werden, schnell genug an neue Lichtverhältnisse (Hell/Dunkel) gewöhnen, um eine Gefahr (Zusammenstoß/Sturz etc.) zu vermeiden. Lediglich, sowohl in den Ein- und Ausgangsbereichen, auch während der Durchfahrt angepasstes Fahren, somit langsames, situationsgerechtes und vorausschauendes,
und Kinder durch Eltern begleitendes Fahren, bringt Sicherheit. Fazit: Kein LIcht im Tunnelbereich!
Wir finden, dass ein Hinweisschild vor dem Tunnel und eine Markierung der Fahrbahn ausreicht, um sicher hindurchfahren zu können. Jeder ist selbst verantwortlich, langsam zu fahren, um nicht zu stürzen, sei es durch Äste und Laub oder wegen mangelndem Tageslicht. Das ist ganz normal. Dafür sollte die Tierwelt nicht beeinträchtigt werden. Wir freuen uns über die Natur und möchten nicht als Radfahrer Schuld sein, dass Flora und Fauna gestört werden. 24 Stunden Beleuchtung, nur weil ein paar Personen dort entlangfahren, steht in keinem Verhältnis. Ein Bewegungsmelder würde durch entlangziehende Tiere auch nur dazu führen, dass das Licht ständig an- und ausgeht.
Die meisten Radfahrer werden nach einem ersten Testen dieses Abschnitts wieder die Route über die Landstraße nehmen. Meiner Meinung nach eine absolute realitätsferne Fehlplanung und Steuergeldverschwendung. Bei meinem Test parkte zudem ein PKW im dunklen Tunnel. So etwas sollte durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Eine sehr große Unfallgefahr !!!
Die Unterführung beherbergt neben vielen anderen noch nicht im Detail erfassten Tierarten seit einigen Jahren auch winterschlafende Fledermäuse. Jeder während der Winterschlafzeit verursachte Lärm oder auch eine Beleuchtung dieser Quartiere kann eine Störung dieser Tiere und damit deren Tod bedeuten.
Zur Klarstellung:
Alle Europäischen Fledermausarten sind in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Entsprechend sind sie
gemäß § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) besonders und streng geschützt. Es gelten die Zugriffsverbote nach § 44 Abs.1 Nrn. 1 – 3 BNatSchG (u. a. Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören… Insofern wäre die Installation einer Beleuchtung in dieser Unterführung mehr als verantwortungslos.
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda mit dem NABU Flieden bestätigte diese, dass sie den Radweg befürwortet hat, jedoch wurde eine Beleuchtung der Unterführung klar untersagt. Insofern hat sich jede weitere Diskusion aus meiner Sicht erledigt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als NABU Flieden setzen wir uns in unserer Eigenschaft als – stellvertretend – nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannter Naturschutzverband und damit gleichgestellter Träger öffentlicher Belange in unserer Gemeinde für die Anliegen des Klima- und Umweltschutzes sowie des Erhalts und der Verbesserung der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde ein. (siehe auch § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). In diesem Zusammenhang engagieren wir uns auch gegen Lichtverschmutzung.
Wie wir erfahren haben, ist geplant, die Radwegunterführung Flieden-Schweben (S03) unter der Autobahnbrücke zu beleuchten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich dort ein Winterquartier für Zwergfledermäuse befindet und Wasseramseln dort nachgewiesen sind. Aus artenschutzfachlicher Sicht würde eine zusätzliche Beleuchtung zu vermeidbaren Beeinträchtigungen führen. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund und nach § 44 BNatSchG die Schädigung besonders geschützter Arten, zu denen die Fledermäuse und alle europäischen Vogelarten gehören, verboten. Seit Juni 2023 gilt zudem das Hess. Natur-schutzgesetz (HeNatG). Dieses hat mit § 4 den Schutz der Lebewesen vor künstlicher Beleuchtung als eine Zielbestimmung gesetzlich verankert und stellt die Vermeidung in den Vordergrund. Eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung würde zudem zwangsläufig die lichtbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Fledermaus-Winterpopulation keinesfalls ausschließen.
An dieser Stelle wollen wir noch insbesondere darauf verweisen, dass sich weder aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch aus dem Hessischen Straßengesetz eine gesetzliche Beleuchtungspflicht ergibt, jedoch die Pflicht zur Berücksichtigung von Umweltbelangen (§ 9 Hess. Straßengesetz). Dagegen schreibt § 17 StVO die Nutzung der vorgeschriebenen Beleuchtungsanlagen am Fahrrad vor, die für ausreichend Beleuchtung sorgt und § 1 StVO ohnehin zur gesteigerten Sorgfalt aller Verkehrsteilnehmer. Die Rechtslage sollte hier nicht umgekehrt werden. Hinzu kommt, dass die Nutzerfrequenz in der kalten und regnerischen Jahreszeit und in der Nacht ohnehin sehr gering ausfallen dürfte.
Wir schlagen alternativ vor, dass man ggf. mit schmalen Wege-Markierungen und Reflektoren an den Eingängen die Orientierung unterstützen kann, da diese nur eine kurze Lichtbeeinträchtigung hervorrufen würden.
Da bei Abwägung der oben genannten Punkte der Schaden aus unserer Sicht ungleich höher wäre als ein nicht nachgewiesener oder nachweisbarer Nutzen oder etwaige Komfortansprüche, lehnen wir das Vorhaben entschieden ab und schließen uns damit der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde an.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Poch
Stellv. Sprecher NABU-Gruppe Flieden
Wiesenweg 13
36103 Flieden
E-Mail: christoph@5pochs.de